AGB

1. Allgemeines

 

1.1 Die Schreiber & Tholen Medizintechnik GmbH wird nachfolgend als S & T GmbH bezeichnet.

 

1.2 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der S & T GmbH erfolgen nur auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.3 Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für die S & T GmbH nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

1.4 Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der S & T GmbH abweichen, bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch die S & T GmbH, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

 

1.5 Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der S & T GmbH an.

 

2. Angebot und Vertragsabschluß

 

2.1 Grundsätzlich bedarf jeder Vertrag zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die S & T GmbH. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses und den Lieferumfang ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung durch die S & T GmbH maßgebend.

 

2.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur dann verbindlich, wenn sie von der S & T GmbH schriftlich bestätigt wurden.

 

2.3 Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts oder des Lieferumfanges auf Veranlassung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

 

2.4 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat der S & T GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

2.5.Die Übertragung der vertraglichen Rechte des Auftraggebers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von der S & T GmbH.

 

3. Preise

 

3.1 Die S & T GmbH liefert zu den bei Vertragsabschluß gültigen bzw. vereinbarten Preisen.

 

3.2 Alle Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

 

3.3 Bis zu einem Warenwert von 250,- € trägt der Kunde die Kosten für Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung etc. Die S & T GmbH wählt die für jeden Auftrag jeweils günstigste Versandart. Ab einem Warenwert von 250,- Euro liefern wir versandkostenfrei. Für die Bestellung von Registrierpapier gelten gesonderte Regelungen.

 

3.4 Übersteigt der Umfang der aus einem Auftrag resultierenden Arbeiten einen Zeitraum von 4 Wochen, so kann die S & T GmbH eine Abschlagszahlung verlangen.

 

4. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht

 

4.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

 

4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, kann die S & T GmbH Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Diese Rechte stehen der S & T GmbH auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

4.3 Kommt der Auftraggeber dem Verlangen von der S & T GmbH auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessener Frist nicht nach, ist die S &T GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden die Kosten einschließlich entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.

 

4.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

4.5 Verweigert der Auftraggeber die Annahme der bestellten Ware, so befindet er sich ohne weitere Mahnung

im Verzug. Die S & T GmbH ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

4.6 Der Auftraggeber kann gegenüber dem Zahlungsanspruch von der S & T GmbH nur dann Gegenansprüche geltend machen oder darf die Zahlung nur dann zurückhalten, wenn die Gegenansprüche oder das Zurückbehaltungsrecht unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

5. Lieferung

 

5.1 Die S & T GmbH besorgt den Versand der Ware mit der gebotenen Sorgfalt, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

5.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung der versandbereiten Ware aus Gründen, die die S &T GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die S & T GmbH den Auftraggeber von der Versandbereitschaft der Ware verständigt hat.

 

5.3 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der S & T GmbH schriftlich vereinbart bzw. bestätigt wurden.

 

5.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können auch gesondert berechnet werden.

 

5.5 Gerät die S & T GmbH mit Lieferungen oder Leistungen schuldhaft in Verzug, kann der Auftraggeber, falls er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist, Ersatz des nachgewiesenen Verzugsschadens nur bis zu 50% (Fünfzig von Hundert) der Höhe des Auftragswertes verlangen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

 

5.6 Lieferverzug durch Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers- insbesondere durch Streik, Aussperrung, Aufruhr, Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der S & T GmbH.

 

6.2 Der S & T GmbH steht an vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß Paragraph 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

6.3 Solange das Eigentum an der gelieferten Ware bei der S & T GmbH liegt, darf der Auftraggeber weder das Eigentum noch die Anwartschaft darauf auf Dritte übertragen oder zur Sicherung übereignen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die S&T GmbH sofort davon in Kenntnis zu setzen, wenn Dritte auf die Ware zurückgreifen oder sie pfänden.

 

6.4 Solange der Eigentumsvorbehalt gilt, ist der Auftraggeber zur Weiterveräußerung der Ware nur in seinem ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. In diesem Falle tritt der Auftraggeber schon jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen den Ansprüche an S & T GmbH ab. Der Weiterverkauf ist der S & T GmbH durch Übermittlung einer Kopie des Kaufvertrages unverzüglich anzuzeigen. Die S & T GmbH kann den Kaufpreis unmittelbar beim Kunden des Auftraggebers einziehen, falls sich der Auftraggeber der S & T GmbH gegenüber in Zahlungsverzug befindet.

 

6.5 Der Auftraggeber trägt die mit dem Eigentum, dem Besitz, dem Erwerb und dem Betrieb der Ware verbundenen Pflichten, Gefahren, Haftung, Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten. Er haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, auch an Dritten, sowie für verschuldeten und zufälligen Verlust oder Beschädigung des Liefergegenstandes. Sämtliche Schäden und der Verlust des Vorbehaltseigentums sind der S & T GmbH unverzüglich anzuzeigen.

 

7. Gewährleistung

 

7.1 Die Gewährleistungsfrist entspricht, wenn nicht anders angegeben, der gesetzlichen Gewährleistung (in der Regel 2 Jahre).

 

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware bzw. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, d.h. innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme der Ware, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

 

7.3 Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden ist.

 

7.4 Bei Mängeln der gelieferten Ware ist die S & T GmbH verpflichtet, nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern, beschädigte oder fehlerhafte Teile auszutauschen oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind zulässig. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der S & T GmbH über.

 

7.5 Bei mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Auftraggeber entweder eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

7.6 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung oder Verwendung falschen Zubehörs verursacht worden sind. Eine Gewährleistung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber als Arbeitsgrundlage falsche, unvollständige oder fehlerhafte Vorlagen an die S & T GmbH ausgehändigt hat.

 

7.7 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Ware vom Kunden oder von Dritten ohne Zustimmung der S & T GmbH vorgenommen werden.

 

7.8 Für Waren, die die S & T GmbH nicht unter eigenem Namen herstellt oder vertreibt, beschränkt sich die Gewährleistungspflicht von der S & T GmbH auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller an den Auftraggeber.

 

8. Haftung

 

8.1 Schadensersatzansprüche und Ansprüche anderer Art, stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die S & T GmbH den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

 

8.2 Eventuell bestehende Schadensersatzansprüche gegen Zulieferer und/oder Erfüllungsgehilfen von der S & T GmbH tritt die S & T GmbH an den Auftraggeber zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung an.

 

8.3 Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragswertes.

 

9. Schlußbestimmungen

 

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der S & T GmbH.

 

9.2 Die Rechtsbeziehungen der beiden Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch dann, wenn nicht ständig wiederkehrend auf sie verwiesen wird.

 

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Stand 06.03 . 2006